Baumpflege, Baumfällung
Artgerechte Auslichtungen, Totholzentfernung, Enfernung von Bruchästen und Pflegeschnitt werden von uns fachgerecht ausgeführt. Gelegentlich muss auch ein Baum gefällt werden oder ein Sturmschaden beseitigt werden. Hier sind wir entweder mit einer Hebebühne tätig oder der Baumkletterer führt die Arbeiten in Kletterseiltechnik aus. Der Wurzelstock kann mit dem Bagger oder wenn es anders nicht möglich ist, mit der Wurzelstockfräse oder per Hand beseitigt werden. Im Falle einer Auftragserteilung sind wir Ihnen auch bei der Beantragung einer Fällgenehmigung behilflich. Baumpflegearbeiten und Baumfällungen dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen (Sturmschaden, Gefahrenbaum), nur zwischen dem 1.Oktober und dem 28. Februar ausgeführt werden.